| Container können in folgenden Bereichen eingesetz werden: |       
    
      
          
           
          
        Entsorgung (z. B. Abfallbeseitigung, Müllverbrennung, Recycling, das Anlegen von Deponien, Abwasserreinigung),     
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      technische Maßnahmen zum Gewässer-, Boden-, Lärm- und Strahlenschutz           
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        die messtechnische Erfassung und Überwachung von Schadstoffen und Umweltschäden |     
    
    
        
          
  Techniken für die effektive Nutzung erneuerbarer Energien (z. B. Sonnenenergie, Erdwärme, Biokraftstoffe)    
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      Verfahren zur Verminderung der Luftverschmutzung (z. B. Rauchgasentschwefelung, Abgasreinigung, Entstaubungsverfahren)    
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  Maßnahmen zur umweltschonenden Produktion, zum Energiesparen und zur Vermeidung bzw. Verringerung von Emissionen und Abfällen    
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