Container können in folgenden Bereichen eingesetz werden:
Entsorgung (z. B. Abfallbeseitigung, Müllverbrennung, Recycling, das Anlegen von Deponien, Abwasserreinigung),
technische Maßnahmen zum Gewässer-, Boden-, Lärm- und Strahlenschutz
die messtechnische Erfassung und Überwachung von Schadstoffen und Umweltschäden
Techniken für die effektive Nutzung erneuerbarer Energien (z. B. Sonnenenergie, Erdwärme, Biokraftstoffe)
Verfahren zur Verminderung der Luftverschmutzung (z. B. Rauchgasentschwefelung, Abgasreinigung, Entstaubungsverfahren)
Maßnahmen zur umweltschonenden Produktion, zum Energiesparen und zur Vermeidung bzw. Verringerung von Emissionen und Abfällen
Maschinencontainer für eine Biogasanlage

Innenansicht


Container für eine Deponiegasanlage